Kläranlagen-Nachbarschaften
Informationen zu den Kläranlagen-Nachbarschaften

47. Leistungsnachweis der kommunalen Kläranlagen in Baden-Württemberg
(2020- Tobias Morck, Karlsruhe, Gert Schwentner, Sindelfingen, Lisa Banek, Stuttgart)
Der Ergebnisbericht für den 47. Leistungsvergleich kommunaler Kläranlagen steht ab sofort als Download zur Verfügung. Im Rahmen der Kläranlagen-Nachbarschaften und in enger Abstimmung sowie mit Beteiligung der Wasserbehörden wurde die alljährliche umfassende Erhebung der wichtigsten Betriebsdaten aller kommunalen Kläranlagen in Baden-Württemberg, mit denen die Ablaufqualitäten und Reinigungsleistungen beschrieben werden, durchgeführt.
Lesen Sie den ganzen Bericht (PDF)
In dem Dokument finden Sie den Ergebnisbericht und die wichtigsten Einzelergebnisse nach zeitlichen Entwicklungen sowie nach statistischen und räumlichen Kriterien dargestellt.
Die neue Eigenkontrollverordnung (EKVO) – Hinweise für Betreiber kommunaler Abwasseranlagen –
Nach § 83 Absatz 2 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg müssen die Betreiber von Abwasseranlagen (z.B. kommunalen Kläranlagen und Kanalisationen, Regenwasserbehandlungsanlagen sowie Abwasseranlagen von Industrie, Handwerk und Gewerbe) diese regelmäßig selbst überprüfen, um den ordnungsgemäßen Anlagenbetrieb zu gewährleisten und die Beschaffenheit des Abwassers festzustellen. Diese Eigenkontrolle des Anlagenbetreibers stellt neben der Kontrolle durch die staatlichen Behörden die zweite Säule der Überwachung im Abwasserbereich dar und dient damit der Reinhaltung unserer Gewässer, insbesondere mit Blick auf die weitere Verringerung der Schadstofffrachten.
In der vorliegenden Broschüre werden für den Bereich der kommunalen Abwasseranlagen neben dem Verordnungstext (grau unterlegt), Auszüge der Begründung zur Verordnung vorgestellt und weitere wichtige Hinweise, links daneben, gegeben.
Eigenkontrollverordnung (EKVO) – Hinweise für Betreiber kommunaler Abwasseranlagen –
Seit 2002 wird der Fremdwasseranteil an der Jahresabwassermenge im Leistungsvergleich der kommunalen Abwasseranlagen in Baden-Württemberg erhoben. Die seit etwa 1993 in der Eigenkontrolle praktizierte Methode zur Ermittlung des Fremdwasseranteils entspricht nicht mehr den anerkannten Regeln.
Deshalb hat der DWA-Landesverband in Zusammenarbeit mit der Universität Stuttgart folgende neue Rechenverfahren entwickelt:
Für Kläranlagen mit automatischer Durchflussmessung:
Ermittlung nach der Methode des Gleitenden Minimums (Regelfall).
Für Kläranlagen ohne automatische Durchflussmessung:
Ermittlung nach grafischer Methode unter Verwendung von CSB-Zulaufwerten.
Die Methoden sind u.a. auch wegen ihrer Bedeutung beim Vollzug des Abwasserabgabengesetzes mit dem Ministerium für Umwelt und Verkehr abgestimmt, und sie werden vom Ministerium für Umwelt und Verkehr alsbald verbindlich eingeführt.
Die zur praktischen Anwendung des Fremdwasseranteils aktuelle Software auf Excel-Basis kann hier heruntergeladen werden. 2018 wurde die Fremdwassermittlung um das Eingabefeld für den Mischwasserabfluss QM ergänzt.
Kläranlagen mit autom. Durchflussmessung (Beispiel)
Kläranlagen mit autom. Durchflussmessung (leeres Formular)
Kläranlagen ohne autom. Durchflussmessung

Hier finden Sie die neue Arbeitshilfe Alarmpläne. Ein ordentlicher Alarmplan sollte auf jeder Kläranlage vorhanden sein.
Nachstehend stellen wir Ihnen eine vorbereitete Exceldatei zur Verfügung, mit der Sie einfach einen Benachrichtigungsplan für Notfälle für ihren Betrieb erstellen können.
Sie können sich die Datei direkt ausdrucken oder nach ihren Bedürfnissen anpassen, lesen Sie mehr im Vorwort.
Notfallplan
Die Auswertung der Betriebsdaten zur Erstellung einer P-Jahresbilanz mit Berechnung wichtiger Kennzahlen lässt sich mit Hilfe der Excel-Tabelle zur Ermittlung und Bewertung der chemischen und biologischen Phosphorelimination auf einfache Art und Weise vornehmen.
Aus aktuellem steuerrechtlichen Anlass hat der DWA-Landesverband Baden-Württemberg eine Arbeitshilfe zum Thema: „Steuerliche Verwendung von gasförmigen Kohlenwasserstoffen, die bei der Abwasserreinigung oder bei der Lagerung von Abfällen gewonnen werden“ erstellt. Die Arbeitshilfe dient als Informationsblatt und Hilfestellung für die Betreiber zur ordnungsgemäßen Umsetzung der steuerrechtlichen Vorschriften.
Die Arbeitshilfe bezieht sich auf die Schreiben der Generalzolldirektion vom 22.08.2018 „Steuerliche Verwendung von gasförmigen Kohlenwasserstoffen, die bei der Abwasserreinigung oder bei der Lagerung von Abfällen gewonnen wurden, nach den §§ 26 und 28 EnergieStG“ und vom 11.04.2019 „Energie- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV); Nichtanwendbarkeit von Teilen der EnSTransV im Vorgriff auf die gesetzlichen Neuregelungen“.